Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft

Taxen, Mietwagen & Omnibusse

Zusätzlich zur in diesem Fall jährlichen Hauptuntersuchung ist für Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden, eine Untersuchung nach BOKraft vorgeschrieben – also für Taxi-, Mietwagen- und Omnibusunternehmen. Dabei wird die Einhaltung der besonderen Vorgaben, die sich aus dem gewerblichen Zweck Ihrer Fahrzeuge ergeben, geprüft.

Damit Sie Ihre Fahrzeuge nicht länger als unbedingt nötig aus dem laufenden Betrieb nehmen müssen, führen wir idealerweise alle erforderlichen Untersuchungen am Stück durch. So sind Sie mit nur einem Schlag auf der sicheren Seite. Dies ist zur Zeit nur bei Ihnen vor Ort möglich und ausschließlich, sofern Sie über eine LKW-Halle mit Bremsenprüfstand und Lichteinstellplatz verfügen.